Was sind unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz?

 

Unter diesen wird allgemein der Prozess verstanden, mit dem Unternehmen die tatsächlichen oder potentiell negativen Auswirkungen in ihren globalen Aktivitäten und Wertschöpfungsketten, an denen oft Tochtergesellschaften, SubunternehmerInnen, LieferantInnen und andere wirtschaftliche Transaktionen beteiligt sind, identifizieren, verhindern, reduzieren und darüber Rechenschaft ablegen. Zur Sorgfaltspflichten-Prüfung gehören die Bewertung und Identifizierung solcher Auswirkungen, das Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse, um diese zu unterbinden oder zu verhindern, das Monitoring der Umsetzung und der Ergebnisse sowie die Kommunikation, wie mit den Auswirkungen umgegangen wurde.

 

In den 2011 verabschiedeten Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNGPs) wurde die Sorgfaltspflicht als operatives Prinzip verankert, um die Verantwortung der Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte in die Praxis umzusetzen. Weitere relevante internationale Standards sind die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, die Empfehlung des MinisterInnenkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten zu Menschenrechten und Unternehmen sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese Standards sind jedoch nach wie vor freiwillig, und es gibt kaum Belege dafür, dass sie eingehalten werden.

 

Ein wirksamer, umfassender und unerlässlicher rechtlicher Rahmen, muss von den Unternehmen verlangen, dass sie die Sorgfaltspflichten einhalten und mit der Einbindung von Gewerkschaften, ArbeitnehmerInnenvertretung und anderen Interessengruppen, ein starkes Haftungs- und Durchsetzungssystem und einem verbesserten Zugang zu Rechtsmitteln und zur Justiz gewähren. Dies ist wesentlich um verantwortungsbewusstes UnternehmerInnentum zu etablieren, den Zugang zur Justiz für Opfer von Unternehmensmissbrauch innerhalb und außerhalb Europas zu verbessern, die staatlichen Behörden bei der Erfüllung ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte zu unterstützen und die Risikobewertung und das Risikomanagement der Unternehmen zu verbessern.

 

Im April 2020 verpflichtete sich der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, offiziell zu einer EU-Initiative zur nachhaltigen Unternehmensführung, einschließlich der Regeln für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Im Oktober 2020 leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation ein, um die Meinungen der Interessengruppen zu dieser Initiative einzuholen. Ein Gesetzesvorschlag wird für 2021 erwartet. Parallel dazu arbeitet das Europäische Parlament, das bereits bei mehreren Gelegenheiten die Notwendigkeit einer solchen Gesetzgebung betont hat, derzeit an einem entsprechenden Legislativbericht.

 

Die EU hat bereits einige Sorgfaltspflichten-Elemente in bestimmte Rechtsrahmen aufgenommen, wie z.B. die Holzverordnung und die Verordnung über Konfliktmineralien, die Sorgfaltspflichten für ImporteurInnen von Holz und bestimmten Mineralien festlegen, und die Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung, die die Offenlegungspflichten von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechtsrisiken und -maßnahmen festlegt.

Einige Staaten haben ebenfalls Rechtsvorschriften über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verabschiedet, wie z.B. Frankreich 2017 ein Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen und die Niederlande 2019 ein Gesetz über die Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit. Andere Länder – wie Deutschland, Finnland und Luxemburg – prüfen derzeit die Einführung von ähnlicher Regelungen.

 

Relevante Publikationen [Nur in Englisch verfügbar]

 

  • AK Europa, Business and human rights, September 2019.
  • EGB, Position for a European directive on mandatory Human Rights due diligence and responsible business conduct, Dezember 2019.
  • ECCJ, Legal Brief: EU Model Legislation on Corporate Responsibility to Respect Human Rights and the Environment, Februar 2020.
  • ITUC, 2020 Global Rights Index, Juni 2020.
  • ECCJ, Evidence for mandatory Human Rights Due Diligence legislation, September 2020.
  • Action Aid, Amnesty International, Anti-Slavery International, Clean Clothes Campaign, ClientEarth, CIDSE, ECCHR, ECCJ, FIDH, Friends of the Earth Europe, Global Witness and Oxfam, Principal elements of an EU due diligence legislation, September 2020.
  • ECCJ, Anti-Slavery International, What if? Case studies of human rights abuses and environmental harm linked to EU companies, and how EU due diligence laws could help protect people and the planet, September 2020.
  • Friends of the Earth Europe, Do No Harm: The Case for an EU Law to Hold Business Liable for Human Rights Violations and Environmental Harm, Oktober 2020.
  • ECCJ, Debating mandatory Human Rights Due Diligence legislation, A Reality Check, November 2020.